Militärgeheimdienst

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Der Militärgeheimdienst (Military Intelligence Agency oder MIA) ist ein Geheimdienst, der sich speziell mit den Belangen des restimperialen Militärs beschäftigt. Zentrale Aufgaben sind die Überwachung der Militärmitarbeiter, sowie die Suche nach feindlichen Spionen und Agenten in den eigenen Reihen. Sofern sie während ihrer Tätigkeiten erhebliche Pflichtverstöße feststellen, fungieren sie im Übrigen als Ordnungspolizei und ahnden die Verstöße, soweit sich nicht der jeweilige Vorgesetzte dieser Sache nicht angenommen haben. Zu den wesentlichen Aufgaben des MIA gehört auch die Gewinnung und Auswertung von Informationen, die im Kampf benötigt werden können.

In diesen Punkten unterscheidet sich der Militärgeheimdienst ganz wesentlich vom State Intelligence und IBI, da er eng verwurzelt ist mit dem Militär und sogar in Krisengebieten zusammen mit der Armee und Marine operiert. So ist es vollkommen normal, dass bei jeder größeren Militärbasis auch Büros für diesen Geheimdienst bereit stehen und Agenten sich jederzeit unter das Personal und die Soldaten mischen können. Auch auf jedem größeren Schiff, zumindest aber auf jedem Sternzerstörer, befinden sich Ansprechpartner und Mitarbeiter des Geheimdienstes, die nicht nur mit dem Hauptquartier in Kontakt stehen, sondern den kommandierenden Offizieren beratschlagend zur Seite stehen.

Unterteilt wird der Militärgeheimdienst in den IAI (Armeegeheimdienst) und den INI (Flottengeheimdienst). Der Geheimdienst untersteht dem Oberkommando.

Kompetenzen

Die Agenten des Geheimdienstes dürfen sich unter falscher Legende innerhalb der militärischen Strukturen bewegen und die Militärangehörige aushorchen. Hierzu gehört es auch, dass sie die persönlichen Sachen durchsuchen und offizielle Dokumente lesen dürfen. Sofern sich ein Verdacht verhärtet hat, ist der Militärgeheimdienst befugt, Militärangehörige zu verhaften und zu verhören. Innerhalb von 24 Stunden muss der Vorgesetzte des Festgenommenen informiert werden; darüber hinausgehende Informationen sind nicht notwendig. Der jeweilige Vorgesetzte kann eine förmliche Beschwerde aussprechen, die bei Ablehnung zu einer Abteilung im Oberkommando weitergeleitet wird.