Liebe Zabraks, liebe Twi'lek und liebe Hutten,
wie bereits im Diskussionsbereich angekündigt gibt es nunmehr eine mittleren Novelle der Regeln. Die Details und Erwägungen hierzu könnt ihr hier
nachlesen. Die Änderungen sind rot dargestellt:
§ 3 Verbot von Charakterzug
(1) Es ist verboten, andere Charaktere mitzuspielen, stark zu verletzten oder zu töten, solange dies nicht mit dem betroffenen Spieler abgesprochen ist.
(2) Ausgenommen vom Verbot des Charakterzugs ist der Charakterzug nach den Vorgaben der unentschuldigten Inaktivität gem. § 11 Abs. 3.
(3) Die Spielleitung kann die Erlaubnis ersetzen, wenn der Spieler unentschuldigt inaktiv ist
, gegen Anordnungen der Spielleitung oder gegen Regeln verstoßen wurde .
§ 11 Abwesenheit (zur Erläuterung)
(1) Bei längerer Abwesenheit soll der Spieler sich unter dem Topic "Abwesenheit" melden.
(2) Ist ein Spieler/Charakter
vier Wochen unentschuldigt inaktiv (kein Ingame-Posten), wird der Spieler / Charakter als inaktiv eingestuft.
Als Inaktiv gilt auch, wer sich für eine bestimmte Zeit abwesend meldet und sich innerhalb von einer Woche nach Ablauf der vereinbarten Zeit nicht zum Spielen zurückmeldet. Das selbe gilt, wenn ein Spieler sich
länger als zwei Wochen abwesend meldet und keine Rücksprache darüber gehalten hat, wie eine von seinem Charakter tangierte Gruppe mit diesem verfahren soll,
damit die laufende Story nicht betroffen ist.
(3) Meldet sich ein Spieler ausdrücklich oder durch sein Verhalten unmissverständlich auf Dauer vom Rollenspiel ab, gelten er und seine Charaktere mit sofortiger Wirkung als inaktiv.
(3) Inaktive Charaktere dürfen von Mitspielern mitgezogen werden, wie es entsprechend der Geschichte notwendig ist. Falls möglich soll der Charakter außerhalb der laufenden Geschichte platziert werden.
Bei diesem erlaubten Charakterzug soll ein Ausgleich zwischen charaktertypischen Verhaltens und dem Bedürfnis an adäquater Fortsetzung der Story herbeigeführt werden. Verletzungen oder dauerhaftere Folgen für den inaktiven Charakter sollen vermieden werden. Bei Zweifel über einen adäquaten Umgang oder bei geplanten Verletzungen im Ausnahmefall muss Rücksprache mit der Spielleitung herbeigeführt werden.
(4) Nach dem Ablauf eines Jahres seit dem letzten Ingame-Beitrag werden alle Accounts eines inaktiven Spielers deaktiviert.
Nach dem Ablauf eines weiteren Jahres ohne Ingame-Aktivität wird ein deaktivierter Account gelöscht. Bei inaktiven Charakteren eines ansonsten aktiven Spielers werden die inaktiven Accounts nach einem Jahr seit dem letzten Ingame-Beitrag mit einer grauen Farbe als inaktiv kenntlich gemacht.
(5) Über die Zukunft von inaktiven Spielern sowie den weiteren Umgang mit ihren Charakteren kann die Spielleitung nach pflichtgemäßem Ermessen verfahren.
§ 6 Gewalt und Sex
(1) Die Rollenspieltexte dürfen keine gewaltverherrlichenden Inhalte aufweisen. Gewaltverherrlichung liegt u.a. dann vor, wenn der Spieler zu erkennen gibt, dass er verachtenswerte Gewaltanwendung gutheißt oder um der Gewalt willen schreibt. Nicht gewaltverherrlichend ist ein Beitrag, wenn die dargestellte Gewalt notwendig für den Charakter oder eine in-universe getreue Notwendigkeit ist.
(2)
Die Rollenspieltexte dürfen keine expliziten sexuellen Inhalte Sexuelle Inhalte aufweisen. Als sexuelle Inhalte gelten Beiträge, in denen explizit sexuelle Handlungen in textueller Form vorgenommen werdenim Text graphisch beschrieben werden. Gestattet sind sexuelle Inhalte, die notwendig für den Charakter oder die Geschichte sind und in der Art der Darstellung die Altersgrenze gem. Abs. 3 einhalten. Grundsätzlich nicht gestattet sind sexuelle Inhalte, die mit Gewalt oder sonstigen Straftaten einhergehen. Einzelfälle sind mit der Spielleitung abzustimmen.
, die keine besondere Bewandtnis für den Charakter oder die Geschichte haben, haben zu unterbleiben.
(3) Texte
mit erlaubter Gewalt oder erlaubten sexuellen Inhalten mit entsprechendem Inhalt könnensollen, wenn sie Anlass für Anstoß geben können
, den angemessenen Rahmen verlassen (insbesondere die Altersgrenze von 16 Jahren), mit einem besonderen Spoilercode entschärft werden.
Zu berücksichtigen ist bei Anwendung der Regelung die Altersgrenze von 16 Jahren. Spieler können freiwillig entsprechende Darstellungen auch unterhalb der Anstoßgrenze mit einem besonderen Spoilercode entschärfen.
(4) Verstößt ein Spieler gegen diese Regel, kann die Spielleitung den Beitrag editieren, löschen und falls notwendig ebenso mit dem Account des Spielers vorgehen. Fragt bitte im Zweifelsfalle die Spielleitung, falls ihr euch unsicher seid.
§ 15 Spielleitung
(1) Die Spielleitung sind Spieler, die die Regelkontrolle und Spielverwaltung im Namen der Community wahrnehmen und diese nach außen hin vertreten. Sie sind
insbesondere für die den Ingameverlauf, die Spielerverwaltung, die Charakterannahme, technische Erneuerungen des Forums, den Schutz
der Integrität und des Forenklimas der Community, die Regelkontrolle und die Werbung zuständig.
(2)
Die Spielleitung darf zur Einhaltung oder Wiederherstellung eines regelkonformen Zustandes oder zur Wiederherstellung des gesunden Forenklimas Anordnungen treffen, diese falls notwendig selbst umsetzten und hierbei in die Entscheidungsgewalt der Mitspieler eingreifen.
(2) Die Spielleitung wird von der Administration ernannt. Die aktuelle Spielleitung sind Ace Jin (gleichzeitig Administrator) und Alba Rados.
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit. Möge die Macht mit euch sein!
Eure
Alba und Ace