Liebe Hutten, Wookiees und Gungans,
wie bereits im Diskussionsbereich angekündigt gibt es nunmehr eine kleine Novelle der Regeln. Die Details und Erwägungen hierzu könnt ihr
hier nachlesen. Im Wesentlichen werden die gängige Praxis des Bewerbungsverfahrens kodifiziert und auch das Vorgehen bei eher ungeeigneten Spielern und Charakteren ausformuliert, um allen am Bewerbungsverfahren beteiligten eine transparente Regelung zu liefern. Ferner haben wir uns inzwischen für eine moderate Maximallänge für Charakterbögen entschieden.
§ 9 Haupt- und Mehrcharakter (aktuelle Fassung)
(1) Hauptcharakter ist der Charakter, mit dem man sich zum ersten Mal erfolgreich im RPG bewirbt. Die Spielleitung kann euch aus Gründen der Einfachheit mit dem Namen des Hauptcharakters im Chat, in PMs und im Communitybereich ansprechen. Bei Abstimmungen hat nur der Account des Hauptcharakters ein Stimmrecht. (2) Weitere Charaktere (Zweitcharaktere) benötigen ebenfalls ein reguläres Bewerbungsverfahren und sollten nur dann angemeldet werden, wenn der Spieler genügend Zeit hat, alle Charaktere regelmäßig und gründlich zu führen. (3) Haupt- und Zweitcharaktere werden Ingame gleich behandelt.
Neuer § 9 Abs. 2 S. 2-4: Für einen Zweitcharakter gelten die allgemeinen Regeln des Bewerbungsverfahrens. Ein weiterer Charakter ist nur zulässig, wenn der Spieler mit mindestens einem Charakter in das Rollenspiel ausreichend integriert ist. Im Übrigen gilt § 8 Abs. 7 entsprechend.
§ 8 Bewerbung (aktuelle Fassung)
(1) Um das Bewerbungsverfahren zu beginnen, muss ein Charakterbogen unter der Rubrik "Bewerbung" mit einer Mindestlänge von 5500 Zeichen oder 1000 Wörtern gepostet werden. Für die Form des Charakterbogens soll die Vorlage verwendet werden.
(2) Vor dem Posten einer Bewerbung muss die Beschreibung unter Bewerbungen sowie der Wanted-Bereich, insbesondere der "gesperrte Charaktertypen"-Beitrag, gelesen werden.
(3) Lediglich der Bewerber und die Spielleitung oder ihre Vertretung dürfen am Bewerbungsverfahren offen mitwirken.
(4) Soll der beworbene Charakter eine Ausnahme zu den RPG- oder Charakterregeln erhalten, muss die Spielleitung ausdrücklich die Ausnahme in der Bewerbung unter Bezeichnung der Regel benennen. Wird diese Ausnahme nicht ausdrücklich von der Spielleitung bezeichnet, ist im Zweifelsfalle davon ausgehen, dass die Ausnahme nicht geplant war.
(5) Die Spielleitung soll Anmerkungen von Mitgliedern oder des Bewerbers zur Kenntnis nehmen und in das Verfahren einfließen lassen.
Anpassung § 8 Abs. 1 S. 1: Um das Bewerbungsverfahren zu beginnen, muss ein Charakterbogen unter der Rubrik "Bewerbung" mit einer Mindestlänge von 5500 Zeichen oder 1000 Wörtern sowie einer Maximallänge von 6.000 Wörtern gepostet werden.
Anpassung § 8 Abs. 1 S. 2 und neuer § 8 Abs. 1 S. 3: Für die Form des Charakterbogens ist die Vorlage als Mindestinhalt zu verwenden; die Vorlage kann optional um weitere Punkte erweitert werden. Eine andere Darstellungsform als durch Verwendung des Charakterbogens, ist nicht zulässig.
Neuer § 8 Abs. 6: Sollte der Charakterbogen in der Darstellung oder inhaltlich nicht den erwarteten Anforderungen entsprechen, gibt die Spielleitung sachgerechte Hinweise, um eine Überarbeitung durch den Bewerber und eine spätere Annahme zu ermöglichen.
Neuer Abs. 8 Abs. 7: Im Bewerbungsverfahren hat die Spielleitung insbesondere die In-Universe-Stimmigkeit, ein angemessenes Verhältnis von Stärken und Schwächen, die verträgliche Integration der Figur im Ingame sowie Community-Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Neuer § 8 Abs. 8: Die Spielleitung soll frühzeitig den Charakterbogen ablehnen, wenn nach ihrer Einschätzung das Bewerbungsverfahren oder die Integration ins Ingame mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Dies ist insbesondere der Fall wenn
1. Überarbeitung des Charakterbogens im Bewerbungsverfahren für den Bewerber oder die erforderlichen Hinweise durch die Spielleitung das allgemein übliche Maß im Forum unverhältnismäßig übersteigt,
2. der Spieler mit den erwarteten Anforderungen an einen Charakterbogen oder mit den erwarteten Anforderungen an Beiträge im Ingame überfordert ist oder
3. bereits in der Vergangenheit Charakterbögen des Spielers abgelehnt wurden, Bewerbungsverfahren vom Spieler abgebrochen wurden oder der Spieler nach einem erfolgreichen Bewerbungsverfahren mit dem Charakter nicht ins Ingame eingestiegen ist oder diesen nur kurzzeitig bespielt und dann das Spiel damit eingestellt hat und ein Einstieg oder eine erfolgreiche Integration in Zukunft nicht mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Wir hoffen, dass die Regelungen weiterhin nur in absoluten Ausnahmefällen überhaupt relevant werden.
Möge die Macht mit euch sein!
Eure
Alba und Ace