Re: Neuerungen und kurze Bekanntmachungen
Verfasst: Fr Sep 04, 2015 10:08 pm
Nach einigen längeren Arbeiten habe ich das Regelwerkgesichtet und die systematisch neu angeordnet. Gleichzeitig habe ich die Gelegenheit genutzt, einige unklare Formulierungen zu ändern, Rechtschreibfehler zu beseitigen und eine Einleitung zu verfassen.
Aber auch inhaltlich wurden neue Regeln hinzugefasst, nämlich § 5 Abs. 2 und 3
[quote]§ 5 Einhaltung der Fiktion
(1) Sämtliche dem Star Wars Universum entspringenden Gegebenheiten, insbesondere solche physikalischer und gesellschaftlicher Art müssen eingehalten werden.
(2) Die Star Wars Filme, der Forenkanon und der EU Kanon dienen als Grundlage für das Rollenspiel. Widersprüche sollen vermieden und falls möglich gemeinsam ausgeräumt werden. Ungeachtet der Schuld für eine Diskrepanz müssen alle betroffenen Spieler daran mitwirken, eine solche zu beseitigen. Einer Ausräumung bedarf es nicht, wenn die Diskrepanz unwesentlich ist. Sofern die Diskrepanz nicht einvernehmlich ausgeräumt werden kann, muss die Spielleitung eine verhältnismäßige Lösung finden.
(3) Zur Ausräumung einer Diskrepanz kann eine rückwirkende, für alle Spieler verbindliche Erklärung getroffen werden.[/quote]
Und die Schlussbestimmungen
[quote]
§ 18 Geltung von Regeln
(1) Diese und auch nachfolgende Regeln gelten (neben den bei der Registrierung akzeptierten Bedingungen) ab der Bewerbung und müssen von der Spielerschaft eingehalten werden.
(2) Die Regeln können von der Spielleitung und Administration jederzeit geändert werden. Der Spieler hat sich ab der Ankündigung einer Änderung ausreichend über diese zu informieren. Ab der Bekanntmachung einer Änderung gelten diese Regeln.
(3) Sofern eine Regelung einen entsprechenden Sachverhalt nicht genau erfasst, aber hierzu einen Rechtsgedanken aufgestellt hat, kann die Regelung analog herangezogen werden. Regelumgehungen werden gleichfalls erfasst.
(4) Neuaufgestellte Regeln wirken nichts zurück. Nur in extremen Ausnahmefällen kann im Dialog mit der gesamten Community eine rückwirkende Regel beschlossen werden.[/quote].
Bei diesen beiden Regelblöcken wurde eigentlich nur das verschriftlicht, was schon seit jeher stillschweigend von der Spielleitung durchgeführt wurde und daher in praktischer Übung bekannt sein dürfte. Abs. 3 und Abs. 4 von § 18 sind im Übrigen absolute Ausnahmeregelungen, von der bisher noch kein Gebrauch gemacht wurde. Abs. 4 formuliert eigentlich das selbstverständlichste überhaupt, während die Rückwirkungsausnahme bisher nur einmal angewandt wurde und zwar bei der Existenz von Lichtschwertkristallen mit besonderen, Macht- und Fähigkeiten steigenden Wirkungen.
Weiterhin neu sind neue Aufnahmebeschränkungen. Von der Beschränkung werden jetzt auch die Rasse Sith, "echte" Sith Lords und besonders alte Charaktere erfasst.
Anmerkungen, Kritik, Widersprüche und sonstige Kommentare dazu gerne an mich oder einfach unter Smalltalk - Arbeitsgemeinschaft.
Wünsche euch einen schönen Restfreitag.
Aber auch inhaltlich wurden neue Regeln hinzugefasst, nämlich § 5 Abs. 2 und 3
[quote]§ 5 Einhaltung der Fiktion
(1) Sämtliche dem Star Wars Universum entspringenden Gegebenheiten, insbesondere solche physikalischer und gesellschaftlicher Art müssen eingehalten werden.
(2) Die Star Wars Filme, der Forenkanon und der EU Kanon dienen als Grundlage für das Rollenspiel. Widersprüche sollen vermieden und falls möglich gemeinsam ausgeräumt werden. Ungeachtet der Schuld für eine Diskrepanz müssen alle betroffenen Spieler daran mitwirken, eine solche zu beseitigen. Einer Ausräumung bedarf es nicht, wenn die Diskrepanz unwesentlich ist. Sofern die Diskrepanz nicht einvernehmlich ausgeräumt werden kann, muss die Spielleitung eine verhältnismäßige Lösung finden.
(3) Zur Ausräumung einer Diskrepanz kann eine rückwirkende, für alle Spieler verbindliche Erklärung getroffen werden.[/quote]
Und die Schlussbestimmungen
[quote]
§ 18 Geltung von Regeln
(1) Diese und auch nachfolgende Regeln gelten (neben den bei der Registrierung akzeptierten Bedingungen) ab der Bewerbung und müssen von der Spielerschaft eingehalten werden.
(2) Die Regeln können von der Spielleitung und Administration jederzeit geändert werden. Der Spieler hat sich ab der Ankündigung einer Änderung ausreichend über diese zu informieren. Ab der Bekanntmachung einer Änderung gelten diese Regeln.
(3) Sofern eine Regelung einen entsprechenden Sachverhalt nicht genau erfasst, aber hierzu einen Rechtsgedanken aufgestellt hat, kann die Regelung analog herangezogen werden. Regelumgehungen werden gleichfalls erfasst.
(4) Neuaufgestellte Regeln wirken nichts zurück. Nur in extremen Ausnahmefällen kann im Dialog mit der gesamten Community eine rückwirkende Regel beschlossen werden.[/quote].
Bei diesen beiden Regelblöcken wurde eigentlich nur das verschriftlicht, was schon seit jeher stillschweigend von der Spielleitung durchgeführt wurde und daher in praktischer Übung bekannt sein dürfte. Abs. 3 und Abs. 4 von § 18 sind im Übrigen absolute Ausnahmeregelungen, von der bisher noch kein Gebrauch gemacht wurde. Abs. 4 formuliert eigentlich das selbstverständlichste überhaupt, während die Rückwirkungsausnahme bisher nur einmal angewandt wurde und zwar bei der Existenz von Lichtschwertkristallen mit besonderen, Macht- und Fähigkeiten steigenden Wirkungen.
Weiterhin neu sind neue Aufnahmebeschränkungen. Von der Beschränkung werden jetzt auch die Rasse Sith, "echte" Sith Lords und besonders alte Charaktere erfasst.
Anmerkungen, Kritik, Widersprüche und sonstige Kommentare dazu gerne an mich oder einfach unter Smalltalk - Arbeitsgemeinschaft.
Wünsche euch einen schönen Restfreitag.